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   BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R   

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BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R (https://dejure.org/2000,4045)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R (https://dejure.org/2000,4045)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2000 - B 2 U 14/00 R (https://dejure.org/2000,4045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente - Arbeitsunfall - Gewährung - Berufung - Mündliche Verhandlung - Empfangsbekenntnis - Prozeßbevollmächtigter - Frist - Anhörung

  • Judicialis

    GG Art 103 Abs 1; ; SGG § 153 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 153 Abs. 4, § 62; VwZG § 5 Abs. 2
    Zustellung der Anhörungsmitteilung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des BSG ist für die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG vielmehr der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen (BFHE 97, 57; 102, 457; BVerwGE 58, 107 = Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 6; BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG; BSG SozR 1960 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R

    Anhörung - rechtliches Gehör - Berufung - Zurückverweisung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R
    Zwar reicht es für die wirksame Anhörung aus, daß der Berichterstatter - und nicht bereits der gesamte Senat - die Sache für ein solches Verfahren als geeignet ansieht und eine entsprechende Anhörungsmitteilung verfügt; auch genügt bei anwaltlicher Vertretung der Hinweis, eine Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG komme in Betracht (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 8).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 16/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren, öffentliche

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R
    Diese Anhörungsmitteilung muß den Beteiligten aber so rechtzeitig zugehen, daß sichergestellt ist, daß ihnen Gelegenheit sowohl zur ausführlichen Stellungnahme in der Sache selbst als auch zur Äußerung von etwaigen Bedenken eingeräumt wird, die sie gegen die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und durch Beschluß haben (vgl BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 16/97 - = HVBG-Info 1998, 507 = USK 97100).
  • BFH, 23.06.1971 - I B 12/71

    Zustellung - Wirksamkeit - Kenntniserlangung - Entgegennahme - Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des BSG ist für die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG vielmehr der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen (BFHE 97, 57; 102, 457; BVerwGE 58, 107 = Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 6; BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG; BSG SozR 1960 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 83/77

    Zustellung - Zugang eines Schriftstücks - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des BSG ist für die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG vielmehr der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen (BFHE 97, 57; 102, 457; BVerwGE 58, 107 = Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 6; BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG; BSG SozR 1960 § 5 Nr. 2).
  • BFH, 26.09.1969 - VI R 247/66

    Wirksamwerden einer Zustellung - Zugang des zuzustellenden Schriftstücks -

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des BSG ist für die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG vielmehr der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen (BFHE 97, 57; 102, 457; BVerwGE 58, 107 = Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 6; BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG; BSG SozR 1960 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 37/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hält ein Beteiligter es für erforderlich, Rat oder Informationen von Dritten einzuholen, und ist dies nicht offensichtlich unbegründet, ist ihm im Regelfall - wie bei einer im Rahmen der Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) gesetzten Frist (dazu: BSG SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 7 f; BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 7 S 21 ff; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 11/94, HVBG-INFO 1996, 13; zur Frist im Rahmen der Anhörung nach § 153 Abs. 4 SGG: Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 16/97, USK 97100; BSG Beschluss vom 22. Juni 1998 - B 12 KR 85/97 B; BSG Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R, USK 2000-76) - eine Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung unter Ausschluss der Postlaufzeiten einzuräumen.
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

    Als Verfahrensfehler käme neben der Rüge eines übergangenen Beweisantrags (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 103 SGG) in Betracht, dass die Anhörungsmitteilung und der Antrag auf (erneute) Fristverlängerung nicht richterlich (vgl BSG Urteile vom 20. Oktober 1999 - B 9 SB 4/98 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 8, vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R - HVBG-INFO 2000, 3386 und vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 94/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 14) bzw nicht vorab (vgl BSG Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 28/02 R - veröffentlicht in JURIS) vorbeschieden worden sind.
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 63/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Der bloße Eingang eines gegen Empfangsbekenntnis zuzustellenden Widerspruchsbescheides beim Empfänger bedeutet noch keine Zustellung (zuletzt BSG Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R - USK 2000-76 = juris RdNr 16 unter Hinweis auf BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG).
  • BSG, 03.08.2017 - B 2 U 5/17 BH

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Rüge des Übergehens eines

    Bei rechtskundig vertretenen Beteiligten - wie der Klägerin - genügt der Hinweis, es komme eine Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG in Betracht (BSG Urteile vom 7.11.2000 - B 2 U 14/00 R - USK 2000-76 und vom 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 8 S 23).

    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass es für eine wirksame Anhörung nach § 153 Abs. 4 S 2 SGG unschädlich ist, wenn zunächst nur der Berichterstatter - und nicht bereits der gesamte Senat - eine Entscheidung im vereinfachten Beschlussverfahren befürwortet und die Beteiligten entsprechend anhört (BSG Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 14/00 R - USK 2000-76; vgl auch BSG Urteil vom 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 8 S 22).

  • LSG Hessen, 10.08.2009 - L 6 AS 235/09

    Widerlegung des Zustellungsnachweises bei Zustellung mittels Empfangsbekenntnis

    Der Nachweis gemäß § 5 Abs. 7 VwZG wird durch die Eintragung dieses Datums und die Unterschrift des Anwaltes geführt (vgl. zu alledem: BVerwG, Beschl. v. 07.05.2002, - 3 B 114/01 - BSG, Urt. v. 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Für eine wirksame Anhörung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ist es unschädlich, wenn der Berichterstatter - und nicht bereits der gesamte Senat - die Sache für ein Verfahren nach § 153 Abs. 4 SGG als geeignet ansieht und die Beteiligten entsprechend anhört (BSG vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R -, HVBG-Info 2000, 3386; BSG 9. Senat vom 20. Oktober 1999, SozR 3-1500 § 153 Nr. 8 S 22).
  • LSG Bayern, 02.11.2004 - L 10 AL 191/04

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich fristgemäßer Einlegung; Notwendigkeit

    Für die Zustellung ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 11.08.1998 - B 2 U 14/00 R - veröffentl. in Juris mwN; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 15; BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2003 - L 9 U 167/03

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Rechtssache an das Sozialgericht

    Hiervon ist, wie bei Verstößen gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs allgemein, auch vorliegend auszugehen; denn es ist jedenfalls im sozialgerichtlichen Verfahren, das eine Zurückweisung verspäteten Vorbringens nicht kennt, regelmäßig nicht auszuschließen, daß neuer Vortrag eines Beteiligten im Termin zur mündlichen Verhandlung die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, § 105 Rdn 12 , § 124 Rdn 2a, § 159 Rdn 3a und § 160 Rdn 23; BSG NJW 1962, 656, wo ebenfalls von einem wesentlichen Verfahrensmangel ausgegangen wird, sowie zur gleichartigen Bedeutung der unterbliebenen Anhörung im Beschlussverfahren nach § 153 Abs. 4 SGG auch BSG, Beschl. v. 7.11.2000 - B 2 U 14/00 R, Beschl. v. 25.11.1999 - B 13 RJ 25/99 R und Beschl. v. 22.04.198 - B 9 SB 19/97 R).
  • VG München, 05.11.2014 - M 6a S 14.3176

    Beitragserhebung, Rundfunkteilnehmer, Vollziehung

    Der Nachweis gemäß § 5 Abs. 7 VwZG wird durch die Eintragung dieses Datums und die Unterschrift des A... geführt (vgl. BVerwG, B.v. 07.05.2002, - 3 B 114/01; BSG, U.v. 07.11.2000 - B 2 U 14/00 R - Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - L 23 SO 150/11
    Der bloße Eingang einer gegen Empfangsbekenntnis zuzustellenden Betreibensaufforderung beim Empfänger bedeutet noch keine Zustellung (vgl. zum Widerspruchsbescheid BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 14/00 R - USK 2000-76).
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